Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Inhaltsverzeichnis/Schnellübersicht

  1. Vertragspartner
  2. Anwendbares Recht
  3. Vertragsschluss für Warenlieferungen und Dienstleistungen
  4. Lieferung von Waren und Sachmängelgewährleistung
  5. Erbringung von Dienstleistungen
  6. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
  7. Verzug
  8. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Dienstleistungen
  9. Haftung des Lizenzgebers
  10. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
  11. Gerichtsstand
  12. Datenschutz/Datensicherheit
  13. Unklarheitenregel/Schlussbestimmungen

1. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Heinz Gröning, Robert-Koch-Str. 4, 63486 Bruchköbel, Deutschland, im folgenden Lizenzgeber genannt.
(Vor dem 01.05.2008 lautete die Anschrift: Hütergasse 2, 99084 Erfurt und vor dem 01.02.2011: Eichendorffanlage 7, 63486 Bruchköbel)

2. Anwendbares Recht

2.1 Der Lizenzgeber erbringt seine Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Angaben auf den Webseiten des Lizenzgebers. Im übrigen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts ausschließlich des UN-Kaufrechts.

2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt der Lizenzgeber nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit der Lizenzgeber den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.

2.3 Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt werden.

2.4 Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Lizenzbedingungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderung, so werden diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann der Lizenzgeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Kündigt der Lizenzgeber nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

2.5 Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Seiten des Lizenzgebers unter http://www.servingstar.de dauerhaft verfügbar. Der Kunde wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle werden als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.

2.6 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge besteht keinerlei Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden, soweit Waren oder Dienstleistungen nach Kundenangaben oder sonst individuell angepasst wurden. Eine solche individuell angepasste Dienstleistung liegt insbesondere in individuell nach Kundenangaben erstellten Änderungen der Standardversionen von Software.

2.7 Ferner sind die Bestimmungen über Fernabsatzverträge nicht anwendbar für solche Waren, deren Wert dem Verbraucher schon unentziehbar zugeflossen sein kann. Dies ist insbesondere bei der Lieferung von Software - auch über deren Download aus dem Internet - der Fall.

3. Vertragsabschluss für Warenlieferungen und Dienstleistungen

3.1 Die Angaben zu den Leistungen und Preisen des Lizenzgebers auf sämtlichen Websites des Lizenzgebers, insbesondere im Rahmen des Bestellvorgangs sowie auf allen Werbeträgern sind unverbindlich und freibleibend.

3.2 Ein Vertrag mit dem Lizenzgeber wird grundsätzlich erst nach ausdrücklicher Annahme durch den Lizenzgeber geschlossen.

3.3 Der Kunde erhält für jede Auftragserteilung im Regelfall eine Bestätigung in elektronischer Form.

3.4 Diese Bestätigung des Lizenzgebers ist vom Kunden auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sowie auf Abweichungen zwischen Bestellung und Bestätigung zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lizenzgeber solche Unstimmigkeiten unverzüglich durch die hierfür vorgesehenen Einrichtungen mitzuteilen, andernfalls hat der Kunde sich nach Wahl des Lizenzgebers an einem so geschlossenen Vertrag festhalten zu lassen oder die hieraus entstehenden Aufwendungen insbesondere für eine Rückabwicklung zu tragen.

3.5 Im Falle von Falschlieferungen oder sonstigen berechtigten Beanstandungen ist der Kunde berechtigt, die beanstandete Ware auf Kosten des Lizenzgebers zurück zu senden. Die Kosten der Rücksendung werden vom Kunden getragen, wenn der Kunde die Unstimmigkeit vor Lieferung erkennen und dem Lizenzgeber rechtzeitig hätte mitteilen können.

4. Lieferung von Waren und Sachmängelgewährleistung

4.1 Der Lizenzgeber liefert Waren versandkostenfrei per Mail. Dateien werden als komprimierte Archive geliefert.

4.2 Leistungsort ist die Geschäftsadresse des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber liefert in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Rechnungsbetrages.

4.3 Wird vom Kunden ein Mangel bei Gefahrübergang an der gelieferten Ware behauptet und auf Verlangen des Lizenzgebers durch den Kunden nachgewiesen, so sorgt der Lizenzgeber innerhalb angemessener Frist nach Wahl des Kunden für Nachbesserung oder Nacherfüllung.

4.4 Gelingt während angemessener Frist keine Nachbesserung oder Nacherfüllung, so hat der Kunde wahlweise das Recht zwischen Rückabwicklung des Lizenzvertrages oder Herabsetzung des Preises.

4.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Der Lizenzgeber ist jedoch während der ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist zu keiner Gewährleistung verpflichtet, wenn belegt wird, dass der Mangel auf ein Verhalten vom Kunden zurückzuführen ist. Eine Gewährleistung kommt insbesondere nicht in Betracht, wenn der Kunde sich nicht an die Hinweise der Hilfe-Dateien hält oder Veränderungen an der gelieferten Software vornimmt. Nach Ablauf dieser ersten 6 Monate trägt der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen die Beweislast.

4.7 Der Lizenzgeber ist zu keiner Gewährleistung verpflichtet, wenn belegt wird, dass der Mangel auf ein Verhalten vom Kunden zurückzuführen ist.

5. Erbringung von Dienstleistungen

5.1 Soweit der Lizenzgeber entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.

5.2 Der Lizenzgeber ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch den Lizenzgeber findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich. Übermittelte Datenträger jeder Art - insbesondere Papier, Disketten usw. werden Eigentum des Lizenzgebers.

6. Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

6.1 Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des Lizenzgebers.

6.2 Der Lizenzgeber akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen.

6.3 Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch über E-Mail - es sei denn es ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen oder gesonderten vertraglichen Vereinbarungen ein anderes.

6.4 Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist der Lizenzgeber berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt von EUR 3,- zu verlangen.

6.5 Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt hiermit der Kunde seine Bank unwiderruflich, dem Lizenzgeber oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen.

6.6 Die Entgelte für Dienstleistungen und Lizenzen werden vor dem Download bzw. vor Lieferung per Mail der lizensierten Software oder zu dem im jeweiligen Vertrag benannten Zeitpunkt fällig.

7. Verzug

7.1 Der Kunde kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.

7.2 Unabhängig davon kommt der Kunde in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet.

7.3 Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt.

7.4 Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist der Lizenzgeber zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

7.5 Für jede zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr vom Lizenzgeber in Höhe von EUR 15,- erhoben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen. Dies gilt vollumfänglich freilich dann nicht, wenn die Nichteinlösung und Rückgabe auf ein Fehlverhalten des Lizenzgebers zurückzuführen ist.

7.6 Der Lizenzgeber ist ferner befugt, pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 4,- sowie pro berechtigter Mahnung eine solche in Höhe von EUR 10 zu erheben, es sei denn es wird ein geringerer Schaden nachgewiesen.

8. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei Dienstleistungen

8.1 Verträge über Dienstleistungen und Lizenzvergabe werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen ein anderes.

8.2 Sämtliche unentgeltliche Dienstleistungen sind jederzeit, ohne Begründung und ohne die Einhaltung einer Frist kündbar. In solchen Fällen wird der Lizenzgeber jedoch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Wochenfrist kündigen.

8.3 Im Falle einer ordentlichen (auch fristlosen) Kündigung - durch den Lizenzgeber oder den Kunden - bleibt der Entgeltanspruch für die jeweilige Lizenz in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht - auch nicht anteilig - statt.

8.4 Das Recht zur - erforderlichenfalls auch fristlosen - außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten.

8.5 Sofern der Lizenzgeber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Lizenzvergabe.

9. Haftung des Lizenzgebers

9.1 Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Verbindungen ("Links"), auf die der Lizenzgeber direkt oder indirekt verweist. Da der Lizenzgeber den Inhalt einer Seite, die mit einem solchen Link erreicht wird, nicht beeinflussen kann, ist der Lizenzgeber dafür auch nicht verantwortlich.

9.2 Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung dafür, wenn der Kunde mit der Wahrnehmung der durch die Lizenz erworbenen Rechte gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/oder die guten Sitten verstösst.

9.3 Der Lizenzgeber haftet weiter nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von Informationen entstehen, die auf seinen Web-Seiten bereitgehalten werden.

9.4 Die vom Lizenzgeber erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit getätigt.

9.5 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. "Kardinalpflichten") beschränkt.

9.6 Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung begrenzt.

9.7 Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 30,- im Einzelfall und insgesamt EUR 150,- begrenzt.

9.8 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.9 Der Lizenzgeber haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken des Lizenzgebers liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lizenzgebers verursacht worden.

10. Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

10.1 Das Recht zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Lizenzgebers steht dem Kunden nur zu, wenn und soweit die Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt sind oder vom Lizenzgeber schriftlich anerkannt wurden und die übrigen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind.

10.2 Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur befugt, wenn und soweit die betrefflichen Ansprüche gegen den Lizenzgeber auf demselben Vertragsverhältnis mit dem Lizenzgeber beruhen.

11. Gerichtsstand

11.1 Für Kunden, welche ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands haben, ist Hanau (vor dem 01.05.2008 war es: Erfurt) Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis. Der Lizenzgeber bleibt jedoch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

11.2 Als nicht ausschließlicher Gerichtsstand wird in den übrigen Fällen ebenfalls Hanau vereinbart.(Vor dem 01.05.2008 war es: Erfurt)

11.3 Für den Fall gerichtlicher Auseinandersetzungen lautet die ladungsfähige Anschrift: Heinz Gröning, Eichendorffanlage 7, 63486 D-Bruchköbel.(Vor dem 01.05.2008 war es: Hütergasse 2, D-99084 Erfurt)

12. Datenschutz/Datensicherheit

12.1 Der Kunde wird hiermit gem. §§ 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.

12.2 Der Datenschutz wird vom Lizenzgeber beachtet, insbesondere werden die Daten nicht unbefugt an Dritte außerhalb des Lizenzgebers weitergegeben.

12.3 Insbesondere nicht "unbefugt" ist die zur Vertragsabwicklung und Abrechnung erfolgende Übermittlung von Daten der Kunden an vom Lizenzgeber gesondert beauftragte Unternehmen. Diese beauftragten Unternehmen werden in diesem Falle vom Lizenzgeber verpflichtet, diese Daten nur zu den in Nr. 12.4 benannten Zwecken zu nutzen.

12.4 Zu Marketingzwecken dürfen die Daten vom Lizenzgeber verwendet - insbesondere gespeichert, verarbeitet und intern übermittelt - werden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Lizenzgeber insbesondere auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen.

12.5 Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass der Lizenzgeber an seine eMail-Adressen eMails zur Information und Marketingzwecken in zumutbarem Umfang versendet. Zur Unterscheidung solcher eMails sind diese auf geeignete Weise in der Betreffzeile gekennzeichnet.

12.6 Der Lizenzgeber weist hiermit den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht hundertprozentig gewährleistet werden kann.

13. Unklarheitenregel/Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.

13.2 Hinsichtlich der vom Lizenzgeber veröffentlichten Übersetzungen seiner Websites gilt bei sprachlichen Unklarheiten oder sonstigen Zweifelsfällen allein die deutsche Fassung als letztverbindlich.

13.3 Soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein anderes niedergelegt ist oder sonst ausdrücklich vereinbart, so können alle Erklärungen der Vertragsparteien auch per eMail versandt werden. Die Schriftform gilt grundsätzlich auch durch das Übermitteln eines unterschriebenen Schriftstückes per Fax als gewahrt.


Stand: Mai 2008